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Berufsunfähigkeit

Berufs­unfähig­keit

Berufsunfähigkeit

Gerade in Zeiten, in denen die gesetzliche Rentenversicherung vielen Menschen bei Berufs­unfähig­keit keinen Schutz mehr bietet, gehört die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu den wichtigsten Vorsorgeaufgaben überhaupt. Besonders, wenn Sie nach 1960 geboren wurden. Die gesetzliche Rentenversicherung sieht für Sie dann nur noch Leistungen vor, wenn aus gesundheitlichen Gründen Ihre Erwerbsfähigkeit – egal in welchem Beruf – gemindert ist. Ihr zuletzt ausgeübter Beruf und das daraus erzielte Einkommen spielen dabei keine Rolle. Jede Tätigkeit gilt zunächst als zumutbar, bevor Sie Leistungen erhalten.

Mit einer selbstständigen Berufs­unfähig­keitsversicherung nehmen Sie Ihre Vorsorge selbst in die Hand. Sie sichern sich damit auf höchstem Niveau aktiv gegen die wirtschaftlichen Folgen einer Berufs­unfähig­keit ab. Unser Angebot ist schnell erklärt: niedrige Beiträge, maximaler Schutz.

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Definition: Wann ist man berufsunfähig?

Der Gesetzgeber hat den Begriff der Berufs­unfähig­keit im Versicherungsvertragsgesetz folgendermaßen definiert:

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Als weitere Voraussetzung (…) kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht."

Unter den Anbietern von Berufs­unfähig­keitsversicherungen gibt es allerdings keine einheitliche Definition des Begriffs.


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