FSM FairSicherungsMakler Geschonke - Ihr Versicherungsmakler in Sprockhövel

FSM

Ver­sicherungs­makler

Geschonke

Ihr Experte in Versicherungsfragen

und Baufinanzierung §34 i

Vermögensschaden

Vermögensschaden-Haft­pflicht

Vermögensschaden-Haftpflicht

Wer fremde Vermögensinteressen wahrnimmt und zum Beispiel beratend oder begutachtend für andere tätig wird, trifft täglich viele Entscheidungen. Ein Fehler kann schnell weitreichende Konsequenzen haben und ein Vermögen kosten – Ihr Vermögen.

Im Dienstleistungssektor tätige Per­sonen und Institutionen sind einem besonderen Risiko ausgesetzt, denn Vermögenschäden können grundsätzlich nur im Rahmen der vertraglichen Haftung geltend gemacht werden. Hier schützt die Vermögensschaden-Haftpflicht.

Überlassen Sie Ihre betriebliche Existenz nicht glücklichen Umständen. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.


Angebot und Vergleich zur Vermögensschadenhaftpflicht anfordern!

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.