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und Baufinanzierung §34 i

Haft­pflicht

Privathaftpflicht

Privathaftpflicht

Kennen Sie das? Eine kleine Unaufmerksamkeit und schon ist es passiert. Eine Vase zerbrochen, eine Fensterscheibe zersplittert. Und nicht nur den Kindern passiert mal ein Missgeschick – auch uns Erwachsenen. Ob kleiner oder großer Verursacher – Sie oder Ihre Kinder sind in der Haftung und müssen den Schaden ersetzen. Egal, wie hoch er ist und ob er aus Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit verursacht wurde. So steht es im Gesetz.

Aber keine Sorge: Die Privathaftpflicht bietet umfassenden Schutz – und zwar für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Sie oder mitversicherte Per­sonen verursacht wurden.

Wann sind Sie in der Haftung?

Grundsätzlich immer dann, wenn Sie Dritten einen Schaden zufügen. Zum Beispiel, wenn Sie …

  • fremde Gegenstände beschädigen
  • Ihnen anvertraute Schlüssel verlieren
  • als Fußgänger oder Inlineskater einen Verkehrsunfall verursachen
  • als Betreuer der betreuten Person einen Schaden zufügen

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